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Allgemeine          Informationen

Nutzungs- & Urbheberrecht

  1. Urheberrecht
    Das Urheberrecht an sämtlichen fotografischen Arbeiten bleibt jederzeit beim Auftragnehmer (Fotograf).

  2. Nutzungsrechte des Kunden
    Der Kunde erhält, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der gelieferten Bilder.
    Eine kommerzielle oder werbliche Nutzung ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

  3. Bearbeitung und Veränderung der Bilder
    Der Kunde erhält ausschliesslich vom Auftragnehmer bearbeitete Bilder in voller Auflösung (JPEG).
    Jegliche eigenständige Nachbearbeitung, Veränderung oder Verfremdung der Bilder durch den Kunden oder durch Dritte – insbesondere durch den Einsatz von Filtern, Zuschnitt, Farbveränderungen, Retuschen oder ähnlichen Methoden – ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig und stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.

  4. Namensnennung bei Veröffentlichung
    Bei Veröffentlichungen im Internet oder auf Social Media ist der Auftragnehmer als Urheber deutlich zu nennen:

    • Instagram: @gfreutisach

    • Sonstige Plattformen: gfreuti Sach – Photography by Corina Inauen

  5. Weitergabe an Dritte
    Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers ist der Kunde nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben oder Dritten eine Nutzung der fotografischen Arbeit zu gestatten.

  6. Übertragung der Nutzungsrechte
    Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über.

  7. Recht des Fotografen zur Eigenwerbung
    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, die entstandenen fotografischen Arbeiten für eigene Zwecke (z. B. Website, Portfolio, Social Media, Ausstellungen oder Wettbewerbe) zu verwenden.

  8. Verantwortung des Kunden für abgebildete Personen
    Gibt der Kunde an, bestimmte Personen sollen fotografiert werden, ist er dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen dieser Personen zur Anfertigung und Verwendung der Bilder vorliegen.

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Fotoshootings

  1. Gestaltungsspielraum des Fotografen

    Die künstlerische und technische Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt ausschliesslich im Ermessen des Auftragnehmers. Dies umfasst insbesondere Entscheidungen über Bildkomposition, Beleuchtung, Bearbeitung und Auswahl der Aufnahmen.

    Kundenwünsche, die vor dem Shooting kommuniziert werden, werden – soweit möglich und mit dem Stil des Auftragnehmers vereinbar – berücksichtigt.

  2. Verfügbarkeit von Locations, Gegenständen und Personen

    Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass alle für das Shooting erforderlichen Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

  3. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

    Für Absagen oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt – insbesondere Krankheit, Unfall, technisches Versagen oder Naturereignisse – übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

  4. Zahlungsbedingungen

    Das vereinbarte Honorar ist vor dem Shootingtermin zu begleichen, spätestens jedoch am Tag des Shootings.

    Erst nach vollständiger Bezahlung gelten allfällige Nutzungsrechte als übertragen.

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