Allgemeine Informationen
Nutzungs- & Urbheberrecht
Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu privaten Zwecken verwenden, eine kommerzielle Nutzung ist ohne die schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Das Urheberrecht bleibt zu jeder Zeit beim Auftragnehmer. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Die Nutzungsrechte gelten erst als übertragen, wenn das Honorar vollständig bezahlt ist.
Der Kunde erhält ausschliesslich bearbeitete Bilder in voller Auflösung als JPEG.
Die Fotos dürfen für private Zwecke im Internet verwendet werden, Corina Zahner muss jedoch gut sichbar unter dem Bilder vermerkt, bzw. verlinkt werden. (Instagram: @gfreutisach | Sonstiges Foto: gfreuti Sach - Photography by Corina Zahner)
Wenn der Kunde dem Auftragnehmer angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so behält der Auftragnehmer das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden (Website, Portfolios, Social Media, etc).
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Fotoshootings
Die Gestaltung der fotografischen Arbeit ist voll und ganz dem Ermessen des Auftragnehmers überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung, Bildkomposition und Bearbeitung, sowie die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu. Wünsche welche vor dem Shooting durch den Kunden kommuniziert werden, werden wenn möglich und im Rahmen des persönlichen Stils des Auftragnehmers, umgesetzt.
Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Für Absagen oder Probleme durch höhere Gewalt wie z.B. Krankheit, Unfall, technisches Versagen oder Elementarereignisse kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
Das geschuldete Honorar muss vor dem Termin bezahlt werden, spätestens jedoch am Tag des Shootings.